Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung besteht der Arbeitsvertrag zwischen Mitarbeiter und Personaldienstleister, daher ist dieser auch für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses zuständig. Auch wir stellen unseren Mitarbeitern Arbeitszeugnisse nach Beendigung Ihrer Tätigkeit bei uns aus. Unterschiede zu „normalen“ Zeugnissen gibt es jedoch kaum.
Auf Wunsch kann ein einfaches oder erweitertes Zeugnis ausgestellt werden. Bezüglich der Tätigkeiten und dem Arbeits- und Sozialverhalten besteht eine Mitwirkungspflicht vom Kundenbetrieb. Dieser muss dem Dienstleister, also uns, die Leistungen des Mitarbeiters mitteilen, auf deren Grundlage das Arbeitszeugnis zu verfassen ist. Ohne dessen Mitwirkung kann ein erweitertes Zeugnis nicht ausgestellt werden.
Wesentlicher Unterschied im Inhalt ist die Verwendung des Zusatzes „bei unserem Kunden“. Die Nennung des Kunden findet im Zeugnis nicht statt, darüber hinaus werden bei verschiedenen Einsätzen oder Projekten keine Einzelzeugnisse erstellt.
Inhalte eines einfachen Arbeitszeugnisses:
– Personalien
– Beschäftigungsdauer und –art
Weitere Inhalte in der erweiterten Fassung:
– detaillierte Aufgabenbereiche
– Leistungsbeurteilung (Arbeits- und Sozialverhalten)
– ggf. Grund des Ausscheidens