Erhalt der unbefristeten Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

Die Bundesagentur für Arbeit belohnt die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit, welche die L&W CONSOLIDATION GmbH  ihren Mitarbeitern, Kunden, Partnern sowie dem Arbeitgeberservice innerhalb der letzten drei Jahre entgegenbracht hat, mit der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

Mit dem Erhalt der unbefristeten Erlaubnis wurde uns bescheinigt, dass wir stets gemäß § 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) handeln.

Dies wäre aber nicht ohne die Zuverlässigkeit und das Vertrauen unserer Mitarbeiter, Kunden und Partner möglich gewesen.

Wir bedanken uns für dieses Vertrauen und hoffen auf viele weitere Jahre der partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

Unsere nächsten Ziele beinhalten die Ergänzung unserer Zertifikate im Bereich des Datenschutzes und der Mitarbeiterfreundlichkeit.

Carmen Lindgens
Florian Wey
(Geschäftsführung)

 

 

 

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